Prinzipiell sollten Jobsuchende angesichts der wechselnden Pensionsregelungen einmal bei ihrer Pensionsversicherungsanstalt anrufen, um herauszufinden, mit welcher Wertigkeit Zeiten der Arbeitslosigkeit registriert werden:
Hier gibt es teilweise Unterschiede zwischen Zeiten des Arbeitslosen- und des Notstandshilfebezuges. Auch eine Registrierung beim AMS ohne Geldbezüge galt schon einmal als wichtig für die Pensionszeiten - bitte nachfragen.
Es gab ( gibt ?) auch die Möglichkeit, sich durch eine geringfügige Beschäftigung neben "der Arbeitslosen" eine günstige freiwillige Pension einzuzahlen, die mehr zählen dürfte als die "Ersatzzeiten" durch Arbeitslosigkeit. Bitte ebenfalls bei der PV fragen !
Neu ab 2005: Das AMS kann auch jenen arbeitslosen Personen Pensionsbeiträge zahlen, deren Notstandshilfeantrag aufgrund eines zu hohen Verdienstes des Ehegatten / der Ehegattin früher bereits einmal abgelehnt wurde. Notwendig jedoch: persönlich beim AMS einen neuerlichen Notstandshilfeantrag stellen.
>> www.ams.or.at
>> www.pensionsversicherung.at
Hier gibt es teilweise Unterschiede zwischen Zeiten des Arbeitslosen- und des Notstandshilfebezuges. Auch eine Registrierung beim AMS ohne Geldbezüge galt schon einmal als wichtig für die Pensionszeiten - bitte nachfragen.
Es gab ( gibt ?) auch die Möglichkeit, sich durch eine geringfügige Beschäftigung neben "der Arbeitslosen" eine günstige freiwillige Pension einzuzahlen, die mehr zählen dürfte als die "Ersatzzeiten" durch Arbeitslosigkeit. Bitte ebenfalls bei der PV fragen !
Neu ab 2005: Das AMS kann auch jenen arbeitslosen Personen Pensionsbeiträge zahlen, deren Notstandshilfeantrag aufgrund eines zu hohen Verdienstes des Ehegatten / der Ehegattin früher bereits einmal abgelehnt wurde. Notwendig jedoch: persönlich beim AMS einen neuerlichen Notstandshilfeantrag stellen.
>> www.ams.or.at
>> www.pensionsversicherung.at
sinw - am Mittwoch, 12. Januar 2005, 18:19 - Rubrik: Pensionszeiten
woelfin meinte am 18. Mär, 06:22:
danke für diese
sehr nützliche insider info