praktikum
Der Umstieg in einen neuen Job oder der Wiedereinstieg kann manchmal über ein Praktikum geschafft werden.
Dazu gibt es mehrere Varianten:
* Man/frau bewirbt sich bei einem inserierten Job mit dem Angebot, ein unbezahltes (s.u.) Praktikum zu machen
* Man/frau recherchiert Firmen, die den zukünftigen "Traumjob" haben könnten - z.B. über das Branchenverzeichnis des Online Telefonbuches: www.herold.at - und bewirbt sich in Eigeninitiative mit dem Angebot eines Praktikums.
Wenn ein Praktikumsplatz wirklich gefunden ist, gibt es drei Varianten:
* UNBEZAHLT: wer beim AMS vorgemerkt ist, muss dann eigentlich JEDE Tätigkeit melden ( Hintergrund: auch eine unbezahlte Tätigkeit darf NICHT zu einem Vermittlungshemmnis werden - z.B. "ich habe wegen der ehrenamtlichen Tätigkeit keine Zeit, mich vorstellen zu gehen / den AMS Kurs zu besuchen" )
* GERINGFÜGIG BEZAHLT: ( jede geringf. Beschäftigung ist sowieso dem AMS mitzuteilen ). Vorteil ( neben dem Zusatzeinkommen natürlich ): hier ist eine Unfallversicherung inkludiert: falls Ihnen bei dieser Tätigkeit etwas zustößt ist alles klar geregelt ! Zweiter Vorteil: Geringfügig Beschäftigte können sich günstig selbst eine Pension einzahlen, die höherwertig ist als Arbeitslosengeld- oder Notstandshifle-Bezugszeiten
* als AMS-ARBEITSTRAINING: Wenn das AMS zustimmt, kann das Praktikum ganz offiziell als AMS Schulung gemacht werden, die Förderung heißt Arbeitstraining. Der Geldbezug ist dann statt der normalen Arbeitslosen ein leicht erhöhtes Schulungs-Arbeitslosengeld ( "DLU" = Deckung des Lebensunterhaltes ). Für sämtliche AMS Förderungen gilt: es besteht KEIN Rechtsanspruch ! Ob diese Infos ( Stand 2004 ) im konkreten Fall noch gültig sind, erfahren Sie tel. bei Ihrer AMS Geschäftsstelle oder auf der AMS Homepage www.ams.or.at ( Menüpunkt Förderungen ).
Dazu gibt es mehrere Varianten:
* Man/frau bewirbt sich bei einem inserierten Job mit dem Angebot, ein unbezahltes (s.u.) Praktikum zu machen
* Man/frau recherchiert Firmen, die den zukünftigen "Traumjob" haben könnten - z.B. über das Branchenverzeichnis des Online Telefonbuches: www.herold.at - und bewirbt sich in Eigeninitiative mit dem Angebot eines Praktikums.
Wenn ein Praktikumsplatz wirklich gefunden ist, gibt es drei Varianten:
* UNBEZAHLT: wer beim AMS vorgemerkt ist, muss dann eigentlich JEDE Tätigkeit melden ( Hintergrund: auch eine unbezahlte Tätigkeit darf NICHT zu einem Vermittlungshemmnis werden - z.B. "ich habe wegen der ehrenamtlichen Tätigkeit keine Zeit, mich vorstellen zu gehen / den AMS Kurs zu besuchen" )
* GERINGFÜGIG BEZAHLT: ( jede geringf. Beschäftigung ist sowieso dem AMS mitzuteilen ). Vorteil ( neben dem Zusatzeinkommen natürlich ): hier ist eine Unfallversicherung inkludiert: falls Ihnen bei dieser Tätigkeit etwas zustößt ist alles klar geregelt ! Zweiter Vorteil: Geringfügig Beschäftigte können sich günstig selbst eine Pension einzahlen, die höherwertig ist als Arbeitslosengeld- oder Notstandshifle-Bezugszeiten
* als AMS-ARBEITSTRAINING: Wenn das AMS zustimmt, kann das Praktikum ganz offiziell als AMS Schulung gemacht werden, die Förderung heißt Arbeitstraining. Der Geldbezug ist dann statt der normalen Arbeitslosen ein leicht erhöhtes Schulungs-Arbeitslosengeld ( "DLU" = Deckung des Lebensunterhaltes ). Für sämtliche AMS Förderungen gilt: es besteht KEIN Rechtsanspruch ! Ob diese Infos ( Stand 2004 ) im konkreten Fall noch gültig sind, erfahren Sie tel. bei Ihrer AMS Geschäftsstelle oder auf der AMS Homepage www.ams.or.at ( Menüpunkt Förderungen ).