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Jobsuche, Neuorientierung, Weiterbildung - Tipps aus der Praxis

 
Der Umstieg in einen neuen Job oder der Wiedereinstieg kann manchmal über ein Praktikum geschafft werden.

Dazu gibt es mehrere Varianten:

* Man/frau bewirbt sich bei einem inserierten Job mit dem Angebot, ein unbezahltes (s.u.) Praktikum zu machen
* Man/frau recherchiert Firmen, die den zukünftigen "Traumjob" haben könnten - z.B. über das Branchenverzeichnis des Online Telefonbuches: www.herold.at - und bewirbt sich in Eigeninitiative mit dem Angebot eines Praktikums.

Wenn ein Praktikumsplatz wirklich gefunden ist, gibt es drei Varianten:

* UNBEZAHLT: wer beim AMS vorgemerkt ist, muss dann eigentlich JEDE Tätigkeit melden ( Hintergrund: auch eine unbezahlte Tätigkeit darf NICHT zu einem Vermittlungshemmnis werden - z.B. "ich habe wegen der ehrenamtlichen Tätigkeit keine Zeit, mich vorstellen zu gehen / den AMS Kurs zu besuchen" )

* GERINGFÜGIG BEZAHLT: ( jede geringf. Beschäftigung ist sowieso dem AMS mitzuteilen ). Vorteil ( neben dem Zusatzeinkommen natürlich ): hier ist eine Unfallversicherung inkludiert: falls Ihnen bei dieser Tätigkeit etwas zustößt ist alles klar geregelt ! Zweiter Vorteil: Geringfügig Beschäftigte können sich günstig selbst eine Pension einzahlen, die höherwertig ist als Arbeitslosengeld- oder Notstandshifle-Bezugszeiten

* als AMS-ARBEITSTRAINING: Wenn das AMS zustimmt, kann das Praktikum ganz offiziell als AMS Schulung gemacht werden, die Förderung heißt Arbeitstraining. Der Geldbezug ist dann statt der normalen Arbeitslosen ein leicht erhöhtes Schulungs-Arbeitslosengeld ( "DLU" = Deckung des Lebensunterhaltes ). Für sämtliche AMS Förderungen gilt: es besteht KEIN Rechtsanspruch ! Ob diese Infos ( Stand 2004 ) im konkreten Fall noch gültig sind, erfahren Sie tel. bei Ihrer AMS Geschäftsstelle oder auf der AMS Homepage www.ams.or.at ( Menüpunkt Förderungen ).
Bin meinte am 18. Feb, 05:38:
als geringfügiger
kann ich mich mit 45 euro im monat pense und krankenversichern.
wenn ich ams-gemeldet bin und den geringf. job ordungsgemäß melde, ist jedoch ohnehin diese form der selbstversicherung nicht nötig.
ist es aber wahr, dass im fall keiner-ams-meldung eine 45-euro selbstversicherung sich auf meine pensionszeiten besser auswirkt als die ja durchaus erklecklichen ersatzzeiten seitens des ams?
ist es wahr, dass die ams-ersatzzeiten nur gelten, wenn man ausserhalb derselbigen 15 jahre klassische normalversicherungszeiten beisammen hat?
danke für dieses informative log und den aussagekräftigen beitrag. 
 

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