
Den Austausch von Dienstleistungen bargeldlos organisieren, z.B. nach dem Motto: "Ich passe auf deine Kinder auf, dafür reparierst du mir den Computer".
Wenn sich mehr Menschen an diesem Konzept beteiligen, läuft die Sache mit einer Art Gutschein ab, und die Sache nennt sich "Tauschkreis". Realisiert wurden und werden Tauschkreise bereits seit mehreren Jahren sowohl in Österreich als auch in anderen Ländern.
Einen Überblick bietet www.tauschkreise.at .
Für Jobsuchende kann diese Sache insoferne von Interesse sein, da das Gutscheinsystem nicht bei der Zuverdienstgrenze zum Arbeitslosengeld ins Gewicht fällt - Sie verdienen ja kein Geld, sondern können andere Dienstleistungen in Anspruch nehmen.
Nicht zu vergessen ist auch der psychologische und soziale Effekt: Sie bleiben aktiv und lernen neue Leute kennen - besonders in Phasen der Erwerbslosigkeit wichtig.
In Wien zu finden: www.waffeltausch.at - die LETS Initiative.
sinw - am Freitag, 25. März 2005, 20:58 - Rubrik: Tauschkreise
Das ABZ Wien, ein bereits lange existierendes Schulungs- und Coachinginstitut für Frauen in Wien, setzt sich mit abz.works einen neuen Schwerpunkt für die Unterstützung von Frauen, die
Details unter >> www.abzwien.at/abzworks

- auf der Suche nach einer neuen beruflichen Herausforderung sind,
auf dem Weg sind, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen,
gerade dabei sind, ihren Wiedereinstieg zu planen
Details unter >> www.abzwien.at/abzworks

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Tagung "Damit fertig werden, das Beste herausholen und es irgendwie schaffen" - Physisch und psychisch beeinträchtigte Personen am Arbeitsmarkt
im Kardinal König Haus, 1130 Wien
Die Teilnahme dürfte kostenlos sein, für das Mittagessen sind 9,80 EUR zu bezahlen. Anmeldung über die ABIF Homepage möglich
>>
sinw - am Montag, 21. Februar 2005, 17:09 - Rubrik: Behinderung
Eine interessante Initiative in Wien:
Das Schauspielhaus Wien möchte in Kooperation mit der Armutskonferenz sozial schwächeren kostenlose Theaterbesuche ermöglichen. Dazu gibt es bei verschiedensten Sozialbetreuungsinstitutionen einen Kulturpass.
Bitte Details auf folgenden Homepages recherchieren:
>> www.schauspielhaus.at
>> www.armutskonferenz.at
Das Schauspielhaus Wien möchte in Kooperation mit der Armutskonferenz sozial schwächeren kostenlose Theaterbesuche ermöglichen. Dazu gibt es bei verschiedensten Sozialbetreuungsinstitutionen einen Kulturpass.
Bitte Details auf folgenden Homepages recherchieren:
>> www.schauspielhaus.at
>> www.armutskonferenz.at
Prinzipiell sollten Jobsuchende angesichts der wechselnden Pensionsregelungen einmal bei ihrer Pensionsversicherungsanstalt anrufen, um herauszufinden, mit welcher Wertigkeit Zeiten der Arbeitslosigkeit registriert werden:
Hier gibt es teilweise Unterschiede zwischen Zeiten des Arbeitslosen- und des Notstandshilfebezuges. Auch eine Registrierung beim AMS ohne Geldbezüge galt schon einmal als wichtig für die Pensionszeiten - bitte nachfragen.
Es gab ( gibt ?) auch die Möglichkeit, sich durch eine geringfügige Beschäftigung neben "der Arbeitslosen" eine günstige freiwillige Pension einzuzahlen, die mehr zählen dürfte als die "Ersatzzeiten" durch Arbeitslosigkeit. Bitte ebenfalls bei der PV fragen !

Neu ab 2005: Das AMS kann auch jenen arbeitslosen Personen Pensionsbeiträge zahlen, deren Notstandshilfeantrag aufgrund eines zu hohen Verdienstes des Ehegatten / der Ehegattin früher bereits einmal abgelehnt wurde. Notwendig jedoch: persönlich beim AMS einen neuerlichen Notstandshilfeantrag stellen.
>> www.ams.or.at
>> www.pensionsversicherung.at
Hier gibt es teilweise Unterschiede zwischen Zeiten des Arbeitslosen- und des Notstandshilfebezuges. Auch eine Registrierung beim AMS ohne Geldbezüge galt schon einmal als wichtig für die Pensionszeiten - bitte nachfragen.
Es gab ( gibt ?) auch die Möglichkeit, sich durch eine geringfügige Beschäftigung neben "der Arbeitslosen" eine günstige freiwillige Pension einzuzahlen, die mehr zählen dürfte als die "Ersatzzeiten" durch Arbeitslosigkeit. Bitte ebenfalls bei der PV fragen !

Neu ab 2005: Das AMS kann auch jenen arbeitslosen Personen Pensionsbeiträge zahlen, deren Notstandshilfeantrag aufgrund eines zu hohen Verdienstes des Ehegatten / der Ehegattin früher bereits einmal abgelehnt wurde. Notwendig jedoch: persönlich beim AMS einen neuerlichen Notstandshilfeantrag stellen.
>> www.ams.or.at
>> www.pensionsversicherung.at
sinw - am Mittwoch, 12. Januar 2005, 18:19 - Rubrik: Pensionszeiten