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Jobsuche, Neuorientierung, Weiterbildung - Tipps aus der Praxis

 
EU StaatsbürgerInnen können in anderen EU Staaten ohne Arbeitserlaubnis arbeiten - Ausnahmen gibt es für die "neuen" EU Staaten ab dem 1.5.04.

Das EU Service für die Jobsuche in anderen Ländern nenn sich EURES ( European Employment Service ) und ist auf folgender Homepage zu finden: http://europa.eu.int/eures / ergänzend werden hier auch private Jobagenturen in der EU aufgelistet.

Hier gibt es eine internationale Jobdatenbank, die Möglichkeit, sich selbst als JobsuchendeR einzutragen, Links zu den nationalen Arbeitsämtern ( auf denen wiederum meist die Jobs dieser Länder aufgelistet sind ), und Emailadressen der Ansprechpartner/innen in diesen Ländern ( "EURES BeraterInnen" ).

Das EURES Angebote des AMS und die österreichischen EURES BeraterInnen sind auf www.ams.or.at/eures zu finden.

Was viele nicht wissen: Man/frau kann sogar das Arbeitslosengeld / Notstandshilfe für maximal drei Monate in ein anderes EU Land zur Jobsuche transferieren lassen - notwendig ist dazu lediglich das internationale Formular E 303 ( und man muss sich beim ausl. Arbeitsamt melden und für drei Monate betreuen lassen ).
 

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